Fundamenterder oder Ringerder unter Berücksichtigung der DIN 18014: 2007-09
Ein Fundamenterder wird nach der DIN 18015-1 für Neubauten vorgeschrieben und ist nach DIN 18014 auszuführen. Der Fundamenterder erfüllt Sicherheitsfunktionen wie Personenschutz durch Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und ist Teil der elektrischen Anlage. Bei größeren Gebäuden ist eine maximale Maschenweite von 20 m x 20 m auszuführen. Kann der Fundamenterder nicht im Beton verlegt werden oder wird das Fundament isoliert (schwarze und weiße Wanne oder Perimeterdämmung) ausgeführt muss der Erder außerhalb ausgeführt werden.
Werkstoffe für Fundamenterder (mit mindestens 5cm Betonumhüllung) (DIN 18014)
Werkstoffe für Ringerder (Im Erdreich) (DIN 18014)
In korrosionsgefährdeten Bereichen sollte beim Ein- und Austritt aus dem Beton Edelstahl verwendet werden.
Erdungsanlage als Teil der Äußeren Blitzschutzanlage unter Berücksichtigung der DIN EN 50164-2 (VDE 0185-202)
Wird eine Erdungsanlage als Teil der Äußeren Blitzschutzanlage errichtet so ist diese zur Verteilung des Blitzstromes bestimmt. Die gesamte Blitzschutzanlage ist nach der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) auszuführen. Wenn der Anschluss an einen vorhandenen Fundamenterder nicht möglich ist bzw. der Fundamenterder in seiner Größe nicht die Anforderung erfüllt muss zusätzlich eine Blitzschutz-Erdungsanlage errichtet werden. Die Erdungssysteme müssen mindestens am Hauptpotentialausgleich verbunden werden.
Werkstoffe für Erder des Äußeren Blitzschutzes (Im Erdreich) (DIN EN 50164-2 Auszug aus Tabelle 3 bzw. VDE 0185-202)
FAZIT:
Wird die Erdungsanlage auch als Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag genutzt ist direkt im Erdreich nur der Werkstoff Edelstahl V4A mit Werkstoffnummer 1.4571 zulässig. Verzinktes Material kann nur für Blitzschutz-Erdungsanlagen eingesetzt werden. Verbindungsstellen im Erdreich sind gegen Korrosion zu schützen.